ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Modell der Erklärung zur Barrierefreiheit für Webseiten und mobile Anwendungen für die in Art. 3 Abs. 1-bis des Gesetzes vom 9. Januar 2004, Nr. 4 genannten Personen Emil Germany GmbH verpflichtet sich, ihre Webseite gemäß dem Gesetz vom 9. Januar 2004, Nr. 4 ("Legge Stanca"), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 13 vom 17.01.2004, barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain emilgermany.de

 

Stand der Konformität

 

Teilweise konform gemäß der Norm UNI CEI EN 301549:2022
Diese Webseite erfüllt teilweise die Anforderungen der Anhang A der Norm UNI CEI EN 301549:2022 aufgrund der nachfolgenden nicht-konformen Fälle.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

 

Einige Inhalte sind aufgrund teilweiser oder unvollständiger Nichtbeachtung der Bestimmungen der Anhang A der Norm UNI CEI EN 301549:2022 nicht zugänglich:
C.9.1.1.1 - Einige nicht-textuelle Inhalte haben keine äquivalente Textalternative, die denselben Zweck erfüllt;
C.9.1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Struktur oder Zusammenhänge, die durch die Präsentation der Seiten übermittelt werden, nicht programmgesteuert ermittelt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
C.9.1.3.5 - Der Zweck einiger Eingabefelder kann nicht programmgesteuert ermittelt werden;
C.9.1.4.1 - In einigen Fällen wird nur Farbe verwendet, um einen Zweck zu identifizieren oder eine Information oder Funktion zu unterscheiden;
C.9.1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern mit Text hat nicht immer das erforderliche minimale Kontrastverhältnis, mit Ausnahme von durch die Norm vorgesehenen Ausnahmen;
C.9.1.4.11 - In der visuellen Darstellung hat das Kontrastverhältnis nicht immer das erforderliche Mindestverhältnis im Vergleich zu angrenzenden Farben;
C.9.2.4.1 - Es fehlt eine Möglichkeit, sich durch sich wiederholende Inhaltsblöcke auf mehreren Webseiten zu bewegen;
C.9.2.4.4 - In seltenen Fällen kann der Zweck einiger Links nicht programmgesteuert nur durch Text oder den Linktext bestimmt werden;
C.9.2.4.5 - Es fehlen alternative Methoden zur Identifizierung von Webseiten innerhalb eines Sets von Seiten, abgesehen vom Hauptmenü;
C.9.2.4.6 - In einigen Interface-Komponenten fehlen Kopfzeilen und Beschriftungen, die deren Themen oder Zwecke beschreiben;
C.9.2.4.7 - In einigen Fällen wird die benutzbare Benutzeroberfläche über die Tastatur nicht im Modus angezeigt, in dem der Fokusindikator sichtbar ist;
C.9.2.5.3 - Auf einigen Produktseiten fehlen Beschriftungen, die den visuell dargestellten Namen beinhalten;
C.9.3.3.2 - Es werden keine Beschriftungen oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingabemaßnahmen von der Nutzerseite erfordert;
C.9.4.1.2 - In einigen Fällen können die Elemente eines Formulars (Name und Rolle) nicht programmgesteuert ermittelt werden.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Datum der Erstellung dieser Erklärung: 27.06.2025
Bewertung durch Dritte unter Anwendung objektiver und subjektiver Analysen (siehe Art. 3, Abs. 1 der Durchführungsentscheidung der EU-Kommission 2018/1523) Bewertungsmethodik: technische Überprüfung und manuelle Überprüfung

 

Meldeverfahren und Kontaktinformationen

 

Die Erbringungseinheit stellt ein Feedback-System zur Verfügung, um Fälle von Nichtkonformität zu melden und Informationen und Inhalte anzufordern, die nicht unter die Richtlinie fallen. Meldungen sollten per E-Mail an marketing@emilceramicagroup.it gesendet werden.

 

Meldeverfahren an die AgID

 

Wenn innerhalb von 30 Tagen keine zufriedenstellende Antwort oder keine Antwort auf die Benachrichtigung oder Anfrage erfolgt, kann der Betroffene eine Meldung über den Link www.agid.it senden oder an protocollo@pec.agid.gov.it schreiben.

 

Informationen zur Webseite

 

Datum der Veröffentlichung der Webseite: 2019
Usability-Tests durchgeführt: JA
Verwendetes CMS für die Webseite: FlexCMP von Deda Digital

 

Unternehmensinformationen

 

Anzahl der Mitarbeiter mit Behinderungen: 11
Anzahl der Arbeitsplätze für Mitarbeiter mit Behinderungen: 0
Letzte Aktualisierung: 27.06.2025

Das "Modell der Erklärung zur Barrierefreiheit für Webseiten und mobile Anwendungen" wurde in Übereinstimmung mit dem Gesetz "Vorschriften zur Förderung und Vereinfachung des Zugangs von Nutzern, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, zu Informationssystemen" (Gesetz 09-01-04, Nr. 4) erstellt.

Quelle: AGID | Agentur für Digitale Italien

"Anhang 1 der Richtlinien zur Barrierefreiheit von Informationssystemen"